Steuerlicher Status der LLC außerhalb der USA

Die Betrachtung der LLC im Kontext des US-amerikanischen Steuerrechts sollte mittlerweile relativ klar sein. Wie aber wird die LLC außerhalb der USA steuerlich eingestuft?

Nun, die Realität ist, dass die meisten ausländischen Steuerbehörden sich mit der LLC schwer tun.

Es gibt vergleichbare Rechtsformen im Ausland einfach sehr selten und der hybride Charakter der LLC (Körperschaft und Personengesellschaft) führt immer wieder zu Verwirrung.

Dies gilt im besonderem Maße für die Single Member LLC:

  • Im besten Fall wird die LLC als steuerlich transparent betrachtet. Einkünfte der LLC werden also in Ihrem Wohnsitzstaat mit Einkommensteuer belegt.

  • Allerdings gibt viele Länder, wie z.B. UK und auch Deutschland, welche die LLC je nach Gesamtsituation als “undurchsichtig” einstufen. Damit kann diese sowohl als Körperschaft, aber auch als Personengesellschaft eingestuft werden.

  • Steuerlich optimiert kann die LLC nur in Ländern betrieben werden, die Auslandseinkünfte steuerlich begünstigen.

Wir raten daher allen Mandanten, die in den typischen Hochsteuerländern wie Deutschland oder Österreich leben von der Gründung einer LLC ab. Die hier beschriebene Nullsteuer LLC ist für Steuernomaden und Personen gedacht, die im steuergünstigen Ausland leben. Aber selbst dann muss man als deutscher Staatsbürger vor Verwendung der LLC die erweitert beschränkte Steuerpflicht beachten.