Grundbuchfähigkeit der LLC - alle Information zum Thema
Unternehmer, die ein Grundstück erwerben möchten, wollen ihr Unternehmen bei einem Immobilienerwerb häufig als Eigentümer im Grundbuch eingetragen lassen. Die Frage, ob auch einer LLC ein Grundstück gehören kann bzw. eine Eintragung der LLC ins Grundbuch möglich ist, taucht in diesem Zusammenhang immer wieder auf. Alle Informationen dafür haben wir für Sie zusammengetragen.
Grundbuchfähigkeit - LLC & Co. als Besitzer von Grundstücken
Grundstück als Firmenbesitz - grundsätzlich möglich
Eine Eintragung ins Grundstück ist nicht nur im Falle von Privatpersonen als Eigentümer oder Eigentümerin möglich. Auch ein Unternehmen kann hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch eingetragen werden. Eine LLC ist insofern nach deutschem Recht grundbuchfähig, als dass sie nach US-amerikanischem Recht rechtsfähig ist.
Eintragung der LLC ins Grundbuch - Voraussetzungen
Voraussetzung dafür, dass die LLC für eine Eintragung im Grundbuch infrage kommt, ist der Nachweis der Registereintragung.
Für die Grundbuch-Eintragung können Sie bei uns natürlich einen Handelsregisterauszug mit Apostille bestellen und so den Weg für eine Eigentumsübertragung ebnen. Gerade bei englisch-sprachigen Dokumenten lohnt es sich, vorab beim Grundbuchamt nachzufragen, ob eine Übersetzung der Registerdokumente notwendig ist oder diese auf Englisch akzeptiert werden. Dies hängt unter anderem von den Sprachkenntnissen des für den Grundbucheintrag zuständigen Rechtspflegers ab.
Eintragungsbewilligung durch öffentlich beglaubigte Urkunden nachzuweisen
Weitere Voraussetzungen unterscheiden sich nicht von denen, die auch bei einem Grundstückskauf durch Privatleute von einem Verkäufer oder einer Verkäuferin gegeben sind. So müssen alle Dokumente, die für die Grundbuch-Eintragung erforderlich sind, als öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden vorliegen.
Dies betrifft zum unter anderem den Kaufvertrag. Diese ist nur gültig, wenn er in Form einer notariellen Urkunde vorliegt.
Anforderungen des Grundbuchamtes
Auch weitere Dokumente müssen in entsprechender Form an das Grundbuchamt übermittelt werden. Liegen zum Beispiel Grundpfandrechte vor, die mit der Finanzierung des Grundstücks für den Verkäufer oder die Verkäuferin verbunden waren, müssen entsprechende Löschungsbewilligungen, etwa durch die zuständige Bank, vorgelegt werden. Auch diese müssen die öffentliche oder öffentlich beglaubigte Form einhalten.
Um die Eintragung im Grundbuch und die Eigentumsübertragung so schnell wie möglich abschließen zu können, lohnt es sich, den Kontakt mit dem Notar aufrechtzuerhalten und regelmäßig Informationen zum Sachstand einzuholen.
Normalerweise erfolgt dies vonseiten des Notars regelmäßig, doch mitunter hakt es bei Unterlagen, beispielsweise wenn vonseiten der Stadt oder Gemeinde eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung einzuholen ist. Sachstandsanfragen vom Notar können den Prozess und somit die Übertragung von Eigentum in solch einem Fall bisweilen beschleunigen.
Mögliche Schwierigkeiten bei der Eintragung einer LLC als Eigentümerin ins Grundbuch
Obwohl die Regelungen zur Eintragung der neuen Eigentumsverhältnisse im Grundbuch im Falle der LLC zunächst klar scheinen, kann es zu Schwierigkeiten kommen. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass in den USA beispielsweise hinsichtlich der Eintragung ins Handelsregister eigene Regelungen hat. Damit sind mitunter die für den Grundbucheintrag nötigen Unterlagen schwer zu erbringen und werden, wie Diskussionen unter Rechtspflegern vermuten lassen, von diesen auch unterschiedlich akzeptiert.
In jedem Fall lohnt es sich, in Sachen Eintragung und Auflassung des Grundstücks den Notar zu bitten, sich mit dem Grundbuchamt rechtzeitig in Verbindung zu setzen und dort anzufragen, welche Unterlagen genau gewünscht sind, um eine Eintragung der LLC als Eigentümer im Grundbuch vornehmen zu lassen. So haben Sie ausreichend Zeit, sich um entsprechende Dokumente zu kümmern. Natürlich können Sie sich im Fall Ihrer Nullsteuer LLC auch immer an uns wenden und unsere Dienstleistungen auch hinsichtlich benötigter Dokumente, wie zum Beispiel einem Handelsregisterauszug mit Apostille, in Anspruch nehmen.